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DV 2021 elektronisch und neuer Vorstand

Liebe Präsidentinnen und Präsidenten der CVZS-Chöre

Aufgrund der nach wie vor ungewissen Lage bezüglich Versammlungsverbot in Innenräumen, hat sich der Vorstand entschlossen, die Delegiertenversammlung auch dieses Jahr lediglich im Rahmen einer elektronisch Abstimmung durchzuführen.

Wir freuen uns, Ihnen mitzuteilen, dass sich Frau Rosita Hunziker, Ehrenmitglied CVZS und Mitglied der GL ZKGV dazu bereit erklärt hat, sich zur Wahl für das Präsidium zu stellen und den Chorverband Zürich See mindestens ein weiteres Jahr zu führen. Sie konnte auch weitere Personen finden, die sich für die Tätigkeiten im Vorstand zur Verfügung stellen.

Wir werden Ihnen Mitte März die Unterlagen zur elektronischen Abstimmung zusammen mit dem entsprechenden Link auf das Online-Formular zustellen. Der Stichtag (die Deadline) für die Abstimmung wird der 17. April 2021 sein.

Wir wünschen Ihnen weiterhin alles Gute. Bleiben Sie weiterhin in Kontakt mit Ihren Sängerinnen und Sängern und halten Sie an den virtuellen Proben fest, auch wenn nicht alle mitmachen. Irgendwann werden wir wieder zusammen singen!

Herzlichen Dank für Ihren Einsatz für das Chorsingen und ein letztes Bemühen um Interessenten für einen neuen CVZS-Vorstand!

Gesuch um Finanzhilfen beim Bundesamt für Kultur

Chöre, die finanzielle Einbussen durch abgesagte Veranstaltungen aufgrund von Covid-19 erfahren haben, können noch bis 30.11.2021 ein Gesuch um Finanzhilfen des Bundesamt für Kultur einreichen.

Hier können Sie das Gesuchsformular herunterladen: Formular Gesuch um Finanzhilfen Covid-19
Bitte lesen Sie die allgemeinen Grundsätze sorgfältig durch: Allgemeine Grundsätze Gesuche
Es können nur korrekt ausgefüllte Gesuche bearbeitet werden. Ihr Kantonalverband wird Ihnen bei allfälligen Fragen gerne weiterhelfen.
Bitte senden Sie das Gesuch an die folgende Adresse: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Link zum BAK mit weiteren Informationen

Neues SCHUTZKONZEPT von CHorama

Aktualisiertes SCHUTZKONZEPT zum Schutz der Sänger*innen in Vokalensembles und Chören vor COVID-19

Erstellt durch die Interessengemeinschaft CHorama, Version 2 vom 21. Oktober 2020

Neue Sänger*innenpässe der Schweizerischen Chorvereinigung

Ein ganzes Chorleben in einem Büchlein - in frischem Rot und mit dem neuen Logo versehen. Im Sänger*innenpass können Chormitglieder neben anderem ihre Chormitgliedschaften, Aus- und Weiterbildungen und Wettbewerbsteilnahmen festhalten.

Mehr Informationen: https://www.usc-scv.ch/index.php?id=1141

Kostenlose Unfallversicherung bei SCV-Mitgliedschaft

Ab sofort können alle Mitgliedchöre der SCV kostenlos eine Unfallversicherung für ihre Dirigent*innen abschliessen.

Jeder Verein, der Angestellte beschäftigt, ist verpflichtet, eine Unfallversicherung abzuschliessen. Die SCV offeriert ihren Mitgliedschören exklusiv und kostenlos eine Unfallversicherung (UVG) bei der AXA, wenn die angestellte Person in einem Pensum von max. 8 Stunden tätig ist.

Weitere Informationen finden sich auf der Seite der Schweizerischen Chorvereinigung
https://www.usc-scv.ch/index.php?pid=99

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